Ein
unabhängiger Gutachter ist immer dann ratsam, wenn erhebliche Mängel
nach einem Bauvorhaben auftreten und mit dem Handwerksbetrieb keine
Einigung erzielt werden kann.
Ihre Innung nennt Ihnen einen neutralen Sachverständigen, der für Sie ein kompetentes Gutachten erstellt.
Falls es zu einer Auseinandersetzung zwischen Ihnen und einem unserer Innungsfachbetriebe kommt, versuchen Sie zuerst mit dem Betrieb eine Einigung zu erzielen.
Sollte das keinen Erfolg haben, schildern Sie bitte Ihren Fall
schriftlich und senden ihn mit Rechnungs-/Montagescheinkopie an die
Innungsgeschäftsstelle:
Bitte geben Sie das entsprechende Gewerk mit an (Gas- u. Wasserinstallation, Flaschnerei, Zentralheizungs- u. Lüftungsbau, etc.) Wir leiten Ihren Fall entsprechend weiter.